Der EuGH urteilte im Mai 2019, dass die lückenlose Aufzeichnung von Arbeitszeiten für Arbeitgeber in der EU künftig verpflichtend wird. Noch hat dieses Urteil keine direkten Auswirkungen, aktuell gilt noch die alte Gesetzeslage: Arbeitgeber müssen nur Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter dokumentieren, die über die tägliche Regelarbeitszeit hinaus gehen.
Jedoch ist Deutschland verpflichtet, die neue Vorgabe zum Schutz der Arbeitnehmer umzusetzen. Wann dies eintritt, ist derzeit noch nicht absehbar. Mit einem entsprechenden System zur Zeiterfassung sind Sie jedoch schon jetzt für die Zukunft gerüstet.